Flexibilität
Effizienz
Festpreis

Lex Alers Rechtskanzlei ist eine Boutique-Anwaltskanzlei auf dem Rechtsgebiet der Anerkennung ausländische Gerichtsentscheidungen in der Ukraine. Dies bedeutet, dass das Hauptprofil unserer Tätigkeit nur die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Ukraine und die Vollstreckung ukrainischer Urteile im Ausland ist.
Insofern eine solche Aktivität die Durchführung von Nebenfunktionen erfordert, z. B. Immobiliensuche, Inspektion von Auftragnehmern, Sammlung der Information über Vertragspartner, stellen wir auch die effektive Durchführung dieser und anderer ähnlicher Aktivitäten sicher.
Wir sind stolz darauf, diejenige Rechtstätigkeit ausüben zu dürfen, bei der wir zum führenden Unternehmen auf dem Markt geworden sind.
Während der mehr als 20 jährigen Rechtserfahrung haben wir eine einzigartige Praxis auf unserem Gebiet geschaffen und Rechtsmechanismen ausgearbeitet, die unter anderem von den Justizbehörden der Ukraine angewendet werden. Unser Unternehmen ist in den Prozess des Schutzes der Interessen des Landes in internationalen Schiedsverfahren involviert.
Sie werden in den Medien keine Werbung über uns finden, da unser Unternehmen wie ein erfahrener Chirurg, ein geschickter Elektriker, ein tüchtiger Juwelier oder ein anderer Meister seines Faches von ihren dankbaren Kunden empfohlen wird.

Dem Antrag auf die Anerkennung bzw. die Vollstreckung der Entscheidung eines ausländischen Gerichts sind folgende Unterlagen:

In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie sich nicht an den gesunden Menschenverstand wenden, sondern an Anwälte
Robert Lembke

office-serafimlawyers(at)proton.me
serafimlawyers
1. Office in Khmelnytskyi,
Address:
Olzhycha str. 8, 29000,
Khmelnytskyi, Ukraine
2. Office In Kyiv
Rudanskogo str. 4-6
Office 77,
Kyiv, 04112, Ukraine
Für die Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung (eines Urteils) auf dem Territorium der Ukraine, wird das Anerkennungsverfahren dieses ausländischen Gerichtsurteils durch das entsprechendem Erstinstanzgericht der Ukraine durchgeführt. Wir gewährleisten die Durchführung des gesamten Legalisierungsverfahrens einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine, d. h. Anerkennung des Urteils durch die Justiz der Ukraine. Für die Zulassung Ihrer Entscheidung zur Vollstreckung in der Ukraine erteilen Sie uns nur die Vollmacht und nach der Unterzeichnung des Beratungsvertrages mit uns, überreichen Sie uns die entsprechende Gerichtsentscheidung zur deren Anerkennung und Vollstreckung in der Ukraine.
Nachdem das Anerkennungsverfahren einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine abgeschlossen ist, erhalten wir die entsprechende Entscheidung des Gerichts der Ukraine „Über die Zulassung einer ausländischen Gerichtsentscheidung (zum Beispiel: des Gerichtsurteils von Deutschland, Österreich, Frankreich, USA, England, Polen, Italien, Frankreich, Australien, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emiraten, Türkei oder einem anderen Auslandsstaat) zur Vollstreckung (Zwangsvollstreckung) auf dem Territorium der Ukraine. In den allermeisten Fällen gelingt es uns, mit der Gegenpartei die Vergleichsvereinbarung über die freiwillige Erfüllung der entsprechenden gerichtlichen Entscheidung in der Ukraine abzuschließen. Nur ein geringer Teil ausländischer Entscheidungen, die zur Vollstreckung in der Ukraine zugelassen sind, wird von uns im Wege der Zwangsvollstreckung erfüllt. Die Zwangsvollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung besteht aus den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. die Bankkontosperre des Schuldners, die Beschlagnahme und Zwangsveräußerung seines Eigentums, Verhängung eines Auslandsreiseverbots für den Schuldner bis zur endgültigen Erfüllung des Gerichtsbeschlusses sowie sonstige restriktive Maßnahmen.
Wir betonen jedoch, dass die oben aufgeführten Maßnahmen nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Dementsprechend ein zivilisierter Dialog, Mediation und Kompromisse zwischen den Parteien sind die Hauptschlüssel zur erfolgreichen und wirksamen Erfüllung der ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine.
Nachdem das Anerkennungsverfahren einer ausländischen Schiedsgerichtsentscheidung in der Ukraine abgeschlossen ist, erhalten wir die entsprechende Entscheidung des Gerichts der Ukraine „Über die Zulassung einer ausländischen Schiedsgerichtsentscheidung (zum Beispiel: des Gerichtsurteils von Deutschland, Österreich, Frankreich, USA, England, Polen, Italien, Frankreich, Australien, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emiraten, Türkei oder einem anderen Auslandsstaat) zur Vollstreckung (Zwangsvollstreckung) auf dem Territorium der Ukraine. In den allermeisten Fällen gelingt es uns, mit der Gegenpartei die Vergleichsvereinbarung über die freiwillige Erfüllung der entsprechenden gerichtlichen Schiedsgerichtsentscheidung in der Ukraine abzuschließen. Nur ein geringer Teil ausländischer Entscheidungen, die zur Vollstreckung in der Ukraine zugelassen sind, wird von uns im Wege der Zwangsvollstreckung erfüllt. Die Zwangsvollstreckung einer Schiedsgerichtsentscheidung besteht aus den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. die Bankkontosperre des Schuldners, die Beschlagnahme und Zwangsveräußerung seines Eigentums, Verhängung eines Auslandsreiseverbots für den Schuldner bis zur endgültigen Erfüllung des Schiedsgerichtsbeschlusses sowie sonstige restriktive Maßnahmen.
Wir betonen jedoch, dass die oben aufgeführten Maßnahmen nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Dementsprechend ein zivilisierter Dialog, Mediation und Kompromisse zwischen den Parteien sind die Hauptschlüssel zur erfolgreichen und wirksamen Erfüllung der ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine.
Die überwiegende Mehrheit der ausländischen Gerichtsentscheidungen, die zur Vollstreckung in der Ukraine zugelassen sind, betrifft die Eintreibung von Geldschulden auf dem Territorium der Ukraine. Am häufigsten leisten wir die Schuldentilgung im Rahmen von Lieferungsverträgen verschiedener Produkte und Dienstleistungen, d.h. die Lieferverträge im Agrarsektor, im IT- und im IP-Bereich, im Maschinenbau und im Finanzsektor. Unser Kanzlei wird von den Versicherungsunternehmen der Europäischen Union (vor allem Deutschland, Polen, Österreich und Frankreich) bevorzugt. Im Jahr 2020 haben wir auch die Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung des ungarischen Gerichts gewährleistet, dass die Schuldeneintreibung zur Gunsten der ungarischen Versicherungsgesellschaft seitens eines ukrainischen Transportunternehmen angeordnet hat.
Wir sorgen auch für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen über die Beitreibung von Alimenten oder anderen periodischen Zahlungen. Diese Kategorie von Fällen durchläuft auch die Standardverfahren zur Anerkennung und Zulassung zur Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung auf dem Territorium der Ukraine.
Als eigenständige Dienstleistung oder eine der Dienstleistungen im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine stellen wir die Suche nach dem Eigentum des Schuldners in der Ukraine sicher.
Vor Einleitung des Verfahrens zur Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung in der Ukraine ist es anzuraten, zu prüfen, ob der Schuldner, beispielsweise eine juristische Person, über ein Vermögen verfügt, über das eine ausländische gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden kann. Beispielsweise kann sich eine juristische Person in Liquidation / Konkurs befinden, insbesondere in der Phase, in der die Liquidationsmasse gebildet und zwangsverkauft wurde. In diesem Fall wird das Anerkennungsverfahren einer ausländischen Entscheidung zwar erfolgreich, jedoch wird die Vollstreckung solcher Entscheidung uneffektiv.
Als gesonderte Dienstleistung oder eine der Dienstleistungen im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine stellen wir die Suche nach dem Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Schuldners in der Ukraine sicher.
Vor Einleitung des Verfahrens zur Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine ist es sinnvoll zu prüfen, ob sich der Schuldner tatsächlich noch in der Ukraine befindet. Beispielsweise könnte die juristische Person liquidiert werden oder das Unternehmen nicht mehr in der Ukraine aktiv sein. Wir stellen auch die Tatsache des Wohnsitzes des Schuldners (natürliche Person) in der Ukraine, das Vorhandensein einer entsprechenden Registrierung des Wohnsitzes des Schuldners, seines Arbeits- oder Geschäftssitzes usw. fest.
Gleichzeitig mit der Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine überprüfen wir Informationen über Ihren aktuellen Geschäftspartner in der Ukraine. Zum Beispiel: ob die juristische Person, mit der Sie zusammenarbeiten, ordnungsgemäß registriert ist, ob sie bei den Steuer- und anderen Finanzbehörden der Ukraine angemeldet ist, ob ein solches Unternehmen tatsächliche Aktivitäten ausführt oder ob sich das Unternehmen als der Beklagter in einem Geldeintreibungsverfahren auftritt. Wir informieren Sie über die Befugnisse des Geschäftsführers oder sonstiger Vertretungsorgane und deren Beschränkungen/Umfänge beim Abschluss von Außenwirtschaftsverträgen oder sonstigen Geschäften. Wir suchen nach anderen Informationen, die Sie für eine effektive Zusammenarbeit mit Ihrem Partner in der Ukraine benötigen.
Gleichzeitig mit der Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine überprüfen wir Informationen über Ihren potentiellen Geschäftspartner in der Ukraine. Zum Beispiel: ob die juristische Person, mit der Sie nur vorhaben, zusammenzuarbeiten, ordnungsgemäß registriert ist, ob sie bei den Steuer- und anderen Finanzbehörden der Ukraine angemeldet ist, ob ein solches Unternehmen tatsächliche Aktivitäten ausführt oder ob sich das Unternehmen als der Beklagter in einem Geldeintreibungsverfahren auftritt. Wir informieren Sie über die Befugnisse des Geschäftsführers oder sonstiger Vertretungsorgane und deren Beschränkungen/Umfänge beim Abschluss von Außenwirtschaftsverträgen oder sonstigen Geschäften. Wir suchen nach anderen Informationen, die Sie für eine effektive Zusammenarbeit mit Ihrem potentiellen Geschäftspartner in der Ukraine benötigen.
Einer der Gründe für die Verweigerung der Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils in der Ukraine ist das Fehlen ausreichender Beweise dafür, dass die Person, gegen die das ausländische Urteil in der Ukraine vollstreckt werden soll, über das Verfahren rechtzeitig von dem ausländischen Gericht benachrichtigt wurde.
Eine Person kann sich vorsätzlich dem Erhalt der sie betreffenden postalischen oder gerichtlichen Mitteilungen entziehen oder solche Mitteilungen aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht erhalten.
Wir helfen Ihnen, eine Person über eine Gerichtsverhandlung in einem anderen Land zu informieren und stellen sicher, dass die geeigneten Beweise dafür gesammelt sind, dass die Person rechtzeitig und vollständig über eine solche Anhörung informiert wurde. Somit bestehen in der Phase der Eröffnung des Verfahrens zur Anerkennung und Zulassung zur Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine keine Umstände für die Ablehnung des Antrags auf Zulassung zur Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine aufgrund fehlender Nachweise für eine ordnungsgemäße Benachrichtigung der Gegnerpartei über die Gerichtssitzung.
Wir lösen für unsere Mandanten aus anderen Ländern viele andere problematische Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Ukraine oder anderen mit diesem Verfahren zusammenhängenden Umständen. Wir stehen auf dem Prinzip schnell und effizient!