Wir lassen ausländische Gerichtsentscheidungen in der Ukraine anerkennen und vollstrecken

Flexibilität

Effizienz

Festpreis

Über uns

Lex Alers Rechtskanzlei ist eine Boutique-Anwaltskanzlei auf dem Rechtsgebiet der Anerkennung ausländische Gerichtsentscheidungen in der Ukraine. Dies bedeutet, dass das Hauptprofil unserer Tätigkeit nur die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Ukraine und die Vollstreckung ukrainischer Urteile im Ausland ist.

Insofern eine solche Aktivität die Durchführung von Nebenfunktionen erfordert, z. B. Immobiliensuche, Inspektion von Auftragnehmern, Sammlung der Information über Vertragspartner, stellen wir auch die effektive Durchführung dieser und anderer ähnlicher Aktivitäten sicher.

Wir sind stolz darauf,  diejenige Rechtstätigkeit ausüben zu dürfen, bei der wir zum führenden Unternehmen auf dem Markt geworden sind.

Während der mehr als 20 jährigen Rechtserfahrung haben wir eine einzigartige Praxis auf unserem Gebiet geschaffen und Rechtsmechanismen ausgearbeitet, die unter anderem von den Justizbehörden der Ukraine angewendet werden. Unser Unternehmen ist in den Prozess des Schutzes der Interessen des Landes in internationalen Schiedsverfahren involviert.

Sie werden in den Medien keine Werbung über uns finden, da unser Unternehmen wie ein erfahrener Chirurg, ein geschickter Elektriker, ein tüchtiger Juwelier oder ein anderer Meister seines Faches von ihren dankbaren Kunden empfohlen wird.

Vorteile

Erfahrung

20 Jahre auf dem Rechtsmarkt der Ukraine. Wir sind diejenigen, die direkt an der Entwicklung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Entscheidungen in der Ukraine beteiligt waren.

Mehrsprachigkeit

Wir kommunizieren auf ihre Sprache

Unserer Schwerpunkt

Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in der Ukraine ist unser Kerngeschäft und unsere Spezialisierung

Festpreis

Die Grundzahlung für unsere Dienstleistungen ist ein Festpreis für die Anerkennung der Entscheidung. Kein Stundensatz, wir arbeiten für das Ergebnis und nicht für den Prozess.

Ergebnis

Wir haben ein 100% iges Ergebnis bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen in der Ukraine

Garantie

Bei der Durchführung unserer Dienstleistungen, tragen wir eine finanzielle Haftung, dass Ihre Entscheidung in der Ukraine anerkannt und deren Vollstreckung gestattet wird.

Vertrauen

Nach der Kontaktaufnahme mit uns, teilen wir Ihnen nach kurzer Prüfung, ob Ihre Entscheidung in der Ukraine anerkannt und vollstreckt werden kann.

Durchsetzung der Entscheidung

Durchsetzung der Entscheidung – Wir berechnen einen Prozentsatz des Ergebnisses

Unterlagen

Dem Antrag auf die Anerkennung bzw. die Vollstreckung der Entscheidung eines ausländischen Gerichts sind folgende Unterlagen:

  1. gesetzmäßig beglaubigte Kopie der Entscheidung, hinsichtlich deren der Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt wird;
  2. offizielle Urkunde, die die Rechtskraft der Entscheidung des ausländischen Gerichts nachweist (falls sich dies dem Schiedsspruch selbst nicht entnehmen lässt);
  3. ein Dokument, das bescheinigt, dass die Partei, hinsichtlich deren die Entscheidung des ausländischen Gerichts getroffen wurde und die im Gerichtsverfahren nicht teilgenommen hat, von der Zeit und Ort der Gerichtsverhandlung ordnungsgemäß benachrichtigt wurde;
  4. ein Dokument, das bestimmt, ab welchem Datum oder hinsichtlich welchen Teils die Entscheidung der Vollstreckung unterliegt (falls die Entscheidung vorher vollstreckt wurde);
  5. ein Dokument, das die Bevollmächtigung vom Vertreter des Klägers bestätigt (falls der Antrag vom Vertreter vorgelegt wird);
  6. die nach dem ukrainischen Recht beglaubigte Übersetzung von oben erwähnten Dokumenten ins Ukrainische.

Anerkennung- und Vollstreckungsverfahren

Die Hauptbedingung für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in der Ukraine

Die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte erfolgt in der Ukraine grundsätzlich auf Grund des Gegenseitigkeitsprinzips. Dabei wird angenommen, dass das Gegenseitigkeitsprinzip existiert, solange nichts anderes nachgewiesen wurde.

Zu beachten ist hier, dass die Bestimmung des Art. 462 Abs. 1 der Zivilprozessordnung der Ukraine in Bezug auf die Vermutung des Gegenseitigkeitsprinzips mit dem Gesetz der Ukraine „Über die Vornahme von Änderungen zu einigen Rechtsakten der Ukraine hinsichtlich der Regulierung der Fragen des internationalen Privatrechts“ vom 21. Januar 2010 (in Kraft seit dem 16. Februar 2010) eingeführt worden ist. Früher war dieses Prinzip an den konkreten ad hoc-Fall angeknüpft.

Auf dieser Webseite finden Sie eine schrittweise Beschreibung des Verfahrens zur Anerkennung der Entscheidung eines fremden Landes in der Ukraine mit einer Liste der oben aufgeführten erforderlichen Dokumente.

Frist

Die Entscheidung eines ausländischen Gerichts kann in der Ukraine zur Zwangsvollstreckung innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens vorgelegt werden.

Der Standort des Schuldners in der Ukraine ist unbekannt

Verfügt der Schuldner über keinen Sitz bzw. Wohnsitz in der Ukraine oder ist sein Sitz bzw. Wohnsitz unbekannt, wird der Antrag auf Anerkennung, bzw. Vollstreckung der Entscheidung des ausländischen Gerichts am Ort des Vermögens des Schuldners in der Ukraine verhandelt. Ob sich das Vermögen des Schuldners in der Ukraine befindet, wird durch ein offizielles Dokument derjenigen Person nachgewiesen, bei der es sich auf rechtlicher Grundlage befindet.

So kann die Anwesenheit eines Seeschiffs im Hafen bzw. im Dock in der Ukraine durch einen entsprechenden Brief vom Kapitän des Hafens oder der Dockverwaltung bestätigt werden.

Ort

In der Ukraine wird der Antrag auf Anerkennung bzw. auf Vollstreckung der Entscheidung ausländischer Gerichte vom allgemeinen Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Schuldners verhandelt. Die Tatsache der Präsenz eines Ausländers – einer juristischen Person – in der Ukraine kann durch das Vorhandensein dessen Repräsentanz in der Ukraine nachgewiesen werden.

Gerichtsentscheidung über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in der Ukraine

Auf Grund der Entscheidung des ausländischen Gerichts und des in Kraft getretenen Beschlusses des ukrainischen Gerichts über die Gestattung der Zwangsvollstreckung erteilt das ukrainische Gericht einen Vollstreckungstitel, der dem Vollstreckungsamt zur Vollstreckung zugeleitet wird.

Zwangsvollstreckung

Diese gerichtliche Anordnung ist zur Vollstreckung an den staatlichen Vollstreckungsdienst der Ukraine oder an einen privaten Vollstrecker zu senden oder – was wir in den allermeisten Fällen bevorzugen – eine Vergleichsvereinbarung mit dem Schuldner über die freiwillige Vollstreckung der Gerichtsentscheidung zu erreichen.

Die Entscheidung eines ausländischen Gerichts kann in der Ukraine zur Zwangsvollstreckung innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens vorgelegt werden.

Ausgenommen davon bleiben Entscheidungen über die Beitreibung von periodischen Zahlungen. Solche Entscheidungen können zur Zwangsvollstreckung innerhalb der ganzen Zeit des Vollstreckungsverfahrens zur Begleichung der Schulden für die letzten drei Jahre vorgelegt werden (Art. 391 der Zivilprozessordnung der Ukraine).

Kontaktiere uns

    In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie sich nicht an den gesunden Menschenverstand wenden, sondern an Anwälte

    Robert Lembke

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    Office 77,

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    Dienstleistungen

    Für die Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung  (eines Urteils) auf dem Territorium der Ukraine,  wird das Anerkennungsverfahren dieses ausländischen Gerichtsurteils durch das entsprechendem Erstinstanzgericht der Ukraine durchgeführt. Wir gewährleisten die Durchführung des gesamten Legalisierungsverfahrens einer ausländischen Gerichtsentscheidung in der Ukraine, d. h. Anerkennung des Urteils durch die Justiz der Ukraine. Für die Zulassung Ihrer Entscheidung zur Vollstreckung in der Ukraine erteilen Sie uns nur die Vollmacht und nach der Unterzeichnung des Beratungsvertrages mit uns, überreichen Sie uns die entsprechende Gerichtsentscheidung zur deren Anerkennung und Vollstreckung in der Ukraine.

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