Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidung in der Ukraine nach Ablauf von drei Jahren ab deren Inkraftreten
Gemäß Absatz 12 des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts der Ukraine vom 24.12.1999 №12, die Einreichung eines ausländischen Gerichts oder Schiedssprüches in der Ukraine nach Ablauf von drei Jahren…
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