Im Juni 2021 haben wir den Fall vor dem erstinstanzlichen Gericht der Stadt Lemberg|Lwiw über die Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung des polnischen Gerichts in der Ukraine erfolgreich abgeschlossen. Die zur Vollstreckung zugelassene Entscheidung betrifft die Beitreibung von Forderungen für die gelieferte Ware (Agroproduktion) in Höhe von 108,008.00 Euro. Nach den kurzen Verhandlungen mit der Gegenpartei wurde im Stadium der Vollstreckung der Entscheidung eine friedliche Beilegung des Streits erreicht. Die Entscheidung wird von der ukrainischen Seite mit einem Abschlag von 4% des Gesamtbetrags der Schulden und mit der Zahlung in Raten innerhalb eines Jahres freiwillig erfüllt. (Anerkennung und Vollstreckung ausländische Urteile in der Ukraine)
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