Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidung in der Ukraine. Was wenn nur einer der Schuldner in der Ukraine lebt oder dort über einen Vermögen verfügt? Meinung des Obersten Gerichtshofs der Ukraine
Gem. Punkt 2 des Beschlusses Nr. 12 des Obersten Gerichtshofs der Ukraine vom 24.12.1999 „Über die Praxis der gerichtlichen Prüfung von Anträgen auf Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche…
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