Im Februar 2021 stellte Lex Alers Ltd. die Anerkennung der gerichtlichen Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland in der Ukraine (Bundesland Essen, Gericht Wiesbaden) über den Schadensersatz für die nicht gelieferte Waren im Rahmen eines Agrarrohstoffexportvertrags in Höhe von 122.000,00 Euro sicher. Gemäß der mit der Gegenpartei abgeschlossenen Vergleichsvereinbarung wird der Beklagte (ein ukrainisches landwirtschaftliches Unternehmen) die Anerkennungsentscheidung innerhalb eines Jahres seit der Unterzeichnung des Vergleichs freiwillig erfüllen, indem das Unternehmen die nicht gelieferten Waren (spätestens bis zum 31. Januar 2022) zurückerstattet und teilweise zwei Artikelpositionen der nicht gelieferten Waren im Oktober 2021 nachliefert.
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