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Das ukrainische Gericht hat ein Verfahren zur Anerkennung der Entscheidung des Landesgerichts der Bundesrepublik Deutschland eröffnet

Im Januar 2022 ließen wir das Verfahren in erster Instanz des Gerichts der Stadt Kiew (Stadtbezirk Petscherskyi) über die Anerkennung und Zulassung zur Vollstreckung der Entscheidung des Landesgerichts der Bundesrepublik Deutschland (Landgericht Dortmund) über die Erhebung regelmäßiger Zahlungen im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung eröffnen.

Zu beachten ist, dass eine Gerichtsentscheidung über die Erhebung regelmäßiger Zahlungen grundsätzlich jederzeit zur Vollstreckung in der Ukraine eingereicht werden kann. Solche Entscheidungen können aber zur Schuldeneintreibung nur für die letzten drei Jahre seit der Stellung des Anerkennungsantrages vorgelegt werden. Nach dem Inkrafttreten der Gerichtsentscheidung in diesem Fall werden wir über die Ergebnisse und den Sachverhalt mehr berichten.

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