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das Verfahren zur Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine für Ausländer

Kapitel 1: Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine

1.1. Wer hat das Recht, in der Ukraine zu arbeiten?

Gemäß ukrainischem Recht haben Ausländer und Staatenlose das Recht, auf dem Territorium der Ukraine zu arbeiten, sofern sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben. Dies gilt für Personen, die auf der Grundlage von Arbeitsverträgen oder Vereinbarungen mit ukrainischen Arbeitgebern in die Ukraine kommen. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Kategorien von Ausländern von der Notwendigkeit, eine solche Erlaubnis zu erhalten, ausgenommen sind, insbesondere Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine.

1.1.1. Die Erlaubnis wird für folgende Personengruppen erteilt oder verlängert (sofern nicht durch Gesetz und/oder ratifizierte internationale Abkommen anders festgelegt):

  1. ausländische Arbeitnehmer;
  2. entsandte ausländische Arbeitnehmer;
  3. konzerninterne Versetzungen (anerkannt gemäß dem spezifischen Verpflichtungsplan im Dienstleistungssektor des Protokolls über den Beitritt der Ukraine zur Welthandelsorganisation (Artikel II des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen));
  4. Ausländer und Staatenlose, bei denen die Entscheidung getroffen wurde, Dokumente zur Lösung der Anerkennung als Flüchtling oder Person, die zusätzlichen Schutz benötigt, auszustellen; Ausländer und Staatenlose, die die Entscheidung über die Ablehnung der Ausstellung solcher Dokumente anfechten;
  5. Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als Staatenlose gestellt haben, und Personen, die die Ablehnung der Anerkennung anfechten;
  6. Ausländer und Staatenlose, die in die Ukraine eingereist sind, um an Hochschulen zu studieren und beabsichtigen, während und nach ihrem Studium in der Ukraine zu arbeiten, vorausgesetzt, dass sie spätestens 30 Kalendertage vor Ende ihres Studiums beschäftigt werden (Artikel 42^1 des Gesetzes der Ukraine „Über die Beschäftigung der Bevölkerung“).

1.1.2. Beschäftigung ohne Erlaubnis (gemäß Teil 6 von Artikel 42 des Gesetzes der Ukraine „Über die Beschäftigung der Bevölkerung“):

  1. Ausländer und Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine;
  2. Ausländer und Staatenlose, die gemäß ukrainischem Recht als Flüchtlinge anerkannt wurden oder eine Einwanderungserlaubnis erhalten haben;
  3. Ausländer und Staatenlose, die als Personen anerkannt wurden, die zusätzlichen Schutz benötigen, oder denen in der Ukraine vorübergehender Schutz gewährt wurde;
  4. Vertreter ausländischer See- (Fluss-) Flotten und Fluggesellschaften, die solche Unternehmen auf dem Territorium der Ukraine bedienen;
  5. Personen, die als Staatenlose vom zentralen Exekutivorgan anerkannt wurden, das die staatliche Politik im Bereich Migration umsetzt, einschließlich des Kampfes gegen illegale Migration, Staatsangehörigkeit, Personenregistrierung, Flüchtlinge und andere gesetzlich festgelegte Kategorien von Migranten;
  6. Mitarbeiter ausländischer Medien, die für die Arbeit in der Ukraine akkreditiert sind;
  7. Athleten, die den professionellen Status erworben haben, Künstler und Kunstschaffende, um in der Ukraine zu arbeiten;
  8. Mitarbeiter von Not- und Rettungsdiensten, um dringende Arbeiten auszuführen;
  9. Mitarbeiter ausländischer Vertretungen, die auf dem Gebiet der Ukraine nach den gesetzlichen Vorgaben registriert sind;
  10. Geistliche, die Ausländer sind und sich vorübergehend in der Ukraine auf Einladung von Religionsgemeinschaften aufhalten, um kanonische Tätigkeiten ausschließlich in solchen Organisationen auszuführen, mit offizieller Genehmigung der Behörde, die die Satzung (Regeln) der betreffenden Religionsgemeinschaft registriert hat;
  11. Ausländer und Staatenlose, die in die Ukraine gekommen sind, um an der Umsetzung internationaler technischer Hilfsprojekte teilzunehmen;
  12. Ausländer und Staatenlose, die in die Ukraine gekommen sind, um in Einrichtungen der Berufs- und Hochschulbildung Lehr- und/oder wissenschaftliche Tätigkeiten auszuüben;
  13. andere Ausländer und Staatenlose in den durch die Gesetze und internationalen Verträge der Ukraine vorgesehenen Fällen, deren verbindliche Zustimmung durch das Parlament der Ukraine erteilt wurde.

1.2. Welche Vorschriften regeln die Arbeit von Ausländern in der Ukraine?

Die wichtigsten Rechtsakte, die die Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine regeln, sind:

  • Gesetz der Ukraine „Über die Beschäftigung der Bevölkerung“;
  • Gesetz der Ukraine „Über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen“;
  • Gesetz der Ukraine „Über Einwanderung“;
  • Gesetz der Ukraine „Über Bildung“;
  • Gesetz der Ukraine „Über die Förderung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft in der Ukraine“;
  • Resolution des Ministerkabinetts der Ukraine vom 24. Februar 2023 Nr. 68 „Über die Genehmigung der technischen Beschreibung, des Musterformulars, der Antragsformulare für die Erlangung, Änderung und Verlängerung der Gültigkeit der Arbeitserlaubnis für Ausländer und Staatenlose in der Ukraine“.

1.3. Was berechtigt zur Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine?

Die Grundlage für die Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine ist eine Arbeitserlaubnis, die einem Arbeitgeber für einen bestimmten Arbeitnehmer erteilt wird. Ohne diese Erlaubnis hat ein Ausländer kein Recht, in der Ukraine auf legaler Grundlage zu arbeiten. Ausnahmen bilden bestimmte Personengruppen wie Mitarbeiter diplomatischer Missionen oder Personen mit ständigem Wohnsitz.

1.4. Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine

Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis umfasst mehrere Hauptstufen:

  1. Der Arbeitgeber stellt einen Antrag beim Beschäftigungszentrum oder dem Staatlichen Migrationsdienst, um die Beschäftigung eines Ausländers zu genehmigen.
  2. Dem Antrag werden die erforderlichen Dokumente beigefügt (Details in Punkt 1.5).
  3. Bei positivem Bescheid wird die Arbeitserlaubnis für bis zu drei Jahre ausgestellt, abhängig von der Kategorie des Ausländers und den Bedingungen seiner Beschäftigung.
  4. Der Arbeitgeber schließt einen Arbeitsvertrag oder Vertrag mit dem Ausländer ab und registriert diesen bei der zuständigen staatlichen Stelle.

1.5. Liste der erforderlichen Dokumente für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine

Für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Ein Antrag im von der Resolution des Ministerkabinetts der Ukraine vom 24. Februar 2023 Nr. 68 festgelegten Format, in dem der Arbeitgeber bestätigt, dass die Position, für die die Arbeit eines Ausländers oder Staatenlosen genutzt wird, nicht mit der ukrainischen Staatsbürgerschaft verbunden ist und keinen Zugang zu Staatsgeheimnissen erfordert;
  2. Eine Kopie des Reisepasses des Ausländers mit beglaubigter Übersetzung ins Ukrainische;
  3. Fotos des Ausländers;
  4. Entwurf des Arbeitsvertrags oder Vertrags mit dem Ausländer;
  5. Quittung für die Zahlung der Verwaltungsgebühr. Bitte beachten: Alle aufgeführten Dokumente, die im Ausland ausgestellt wurden, müssen in der vorgeschriebenen Weise legalisiert werden. Dies kann durch Apostille oder konsularische Legalisation erfolgen.

1.6. Verfahren zur Prüfung der Dokumente

Die regionalen Beschäftigungszentren prüfen den Antrag und die beigefügten Dokumente auf Vorliegen von Gründen zur Aussetzung der Prüfung am nächsten Arbeitstag nach der Annahme des Antrags. Die regionalen Beschäftigungszentren entscheiden über die Aussetzung der Prüfung des Antrags innerhalb des nächsten Arbeitstages nach Annahme des Antrags, wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Vorlage von Dokumenten im Namen des Arbeitgebers durch eine nicht befugte Person;
  • Unvollständige Unterlagen oder Informationen;
  • Unstimmigkeiten in den eingereichten Unterlagen;
  • Falsche Angaben in den eingereichten Dokumenten;
  • Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitsvertrag und den ukrainischen Arbeitsgesetzen.

Um die Gründe für die Aussetzung der Prüfung zu beseitigen, muss der Arbeitgeber innerhalb von sieben Werktagen ab dem Tag der Entscheidung über die Aussetzung der Prüfung zusätzliche Dokumente einreichen.

1.7. Höhe der Gebühren für die Erteilung und Verlängerung der Arbeitserlaubnis 2024

Die Gebühr für die Erteilung der Arbeitserlaubnis hängt von der Dauer der Arbeitserlaubnis ab, und die Beträge sind wie folgt:

The minimum for able-bodied persons established by law on January 1 of the calendar year in which the employer or his authorized person submitted the documents  

STATE PERMIT PAYMENT fee

 

The size of the fee for

issuance of the permit is

ISSUANCE

UAH

ISSUANCE

EUR

UAH 3028.00 up to 6 months inclusive

(3 residential minimums)

9084.00 200,00
from 6 months to 1 year inclusive

(5 resident minimums)

15,140.00 330,00
from 1 year to 2 years inclusive

(8 residential minimums)

24,224.00 530,00
from 2 years to 3 years inclusive

(10 residential minimums)

30,280.00 660,00

Kapitel 2: Das Verfahren zur Erlangung eines befristeten Aufenthaltsrechts (Aufenthaltserlaubnis) in der Ukraine

2.1. Wer hat das Recht und wer muss eine Erlaubnis für ein befristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine erhalten?

Ausländer, die auf dem Territorium der Ukraine auf Grundlage eines Arbeitsvertrags oder einer Vereinbarung beschäftigt sind, müssen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie haben das Recht, während der Laufzeit des Arbeitsvertrags in der Ukraine zu bleiben, vorausgesetzt, sie besitzen eine gültige Arbeitserlaubnis.

2.2. Welche Normen regeln das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine?

Die rechtliche Regelung des befristeten Aufenthaltsrechts für Ausländer umfasst:

  • Das Gesetz der Ukraine „Über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen“;
  • Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine über das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Vorschriften zur Registrierung des Wohnsitzes von Ausländern.

2.3. Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ein befristetes Aufenthaltsrecht (Aufenthalt) in der Ukraine

Das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist wie folgt:

  1. Ein Ausländer reicht einen Antrag bei der staatlichen Migrationsbehörde ein.
  2. Dem Antrag werden die erforderlichen Dokumente beigefügt (Details in Punkt 2.4).
  3. Bei positivem Bescheid wird die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Arbeitsvertrags ausgestellt.
  4. Der Ausländer meldet seinen Wohnsitz in der Ukraine gemäß den festgelegten Vorschriften an.

2.4. Liste der erforderlichen Dokumente zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ein befristetes Aufenthaltsrecht (Aufenthalt) in der Ukraine

Für die Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Antrag des Ausländers;
  2. Arbeitserlaubnis;
  3. Arbeitsvertrag oder Vereinbarung mit dem Arbeitgeber;
  4. Eine Kopie des Reisepasses mit beglaubigter Übersetzung ins Ukrainische;
  5. Quittung für die Zahlung der Verwaltungsgebühr;
  6. Ein Dokument, das das Vorhandensein von Wohnraum in der Ukraine bestätigt (Mietvertrag oder Eigentumsdokument)

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