Das Verfahren über die Anerkennung und Zulassung der Entscheidung des Gerichts der allgemeinen Gerichtsbarkeit Frankreichs zur Vollstreckung auf dem Territorium der Ukraine wurde eröffnet
Im Februar 2022 wurde beim Bezirksgericht erster Instanz der Stadt Odessa ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung des Gerichts der allgemeinen Gerichtsbarkeit Frankreichs (Cannes, Provence) in der Ukraine eingeleitet. Der Fall betrifft die Vollstreckung in der Ukraine eines französischen Gerichtsurteils über die Erfüllung eines Investitionsvertrags zum Erwerb von Immobilien in Frankreich (der Preis der Forderung und der Investitionsverpflichtung beträgt 24 Millionen Euro).







