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Die Entscheidung des Gerichts des Frankreichs wurde anerkannt und zu Vollstreckung in der Ukraine zugelassen

Im März 2021 haben wir den Fall vor dem erstinstanzlichen Gericht der Stadt Charkiw über die Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung des französischen Gerichts (Paris, allgemein zuständiges Gericht, dritte Abteilung des Justiz-Verwaltungssystems der Stadt)in der Ukraine erfolgreich abgeschlossen. Die zur Vollstreckung zugelassene Entscheidung betrifft die Beitreibung von Forderungen für die gelieferte Ware (Produktionsausrüstung) in Höhe von 68.456,00 Euro. Nach den kurzen Verhandlungen mit der Gegenpartei wurde im Stadium der Vollstreckung der Entscheidung eine friedliche Beilegung des Streits erreicht. Die Entscheidung wurde von der ukrainischen Seite mit einem Abschlag von 8% des Gesamtbetrags der Schulden freiwillig erfüllt.

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